Je älter wir werden, desto wichtiger wird die Frage der individuellen Selbstbestimmung. Das gilt auch und vor allem im juristischen Bereich. Die Stichworte lauten Vorsorge- und Generalvollmacht, Patientenverfügung und Testament. Was aber verbirgt sich hinter diesen juristischen Fachbegriffen? Wie sind sie voneinander abzugrenzen, und welche typischen Fehler sollte man vermeiden?
In diesen Teilbereich der „Juristischen Alters- und Risikovorsorge“ führt der Reutlinger Rechtsanwalt Dr. Hans Hammann anhand zahlreicher ebenso alltäglicher wie lehrreicher Beispielfälle ein. Der Referent ist als Fachanwalt für Erbrecht in der Reutlinger Kanzlei VOELKER seit über 25 Jahren ausschließlich auf erb- und erbschaftsteuerliche Fragen spezialisiert. Einer seiner Schwerpunkte liegt im Bereich der „Juristischen Altersvorsorge“.